Wirtschaftspädagogik
Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik stellt sich vor
Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik kombiniert wirtschaftswissenschaftliche, wirtschaftspädagogische sowie gesellschafts-und geisteswissenschaftliche Inhalte. Der Studiengang baut auf einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor oder Diplom auf.
Der Master für Wirtschaftspädagogik wird laut Lehrerbildungsgesetz als 1. Staatsexamen anerkannt und ermöglicht damit den Zugang zum Referendariat für das Lehramt an kaufmännischen berufsbildenden Schulen im Anschluss an das Studium.
Zum Webauftritt des Studiengangs.
Bewerbungen zum Studienstart im Wintersemester 2024/25 können bis zum 31. Mai 2024 über das Portal campo abgegeben werden.
Die Studierenden erwerben im Rahmen des Studiums ein umfassendes und über das Studium hinausgehendes Kompetenzprofil:
- Fähigkeit zur Planung, Durchführung, Evaluation und theoretischen Reflexion von Unterricht
- Fähigkeit zur Reflexion institutioneller Rahmenbedingungen und bildungspolitischer Diskussionen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Fähigkeit zur Vorbereitung und Durchführung empirischer Forschung im Kontext der Berufs- und Wirtschaftspädagogik
- Fähigkeit zur Entwicklung von Lösungsstrategien für aktuelle berufs- und wirtschaftspädagogische Probleme
- Vertiefung fachwissenschaftlicher Kompetenzen
- Vertiefung der Kompetenzen im jeweiligen Zweitfach
Das Studium zielt über die fachliche Förderung hinaus auf die persönliche Förderung der Studierenden. Die Studierenden sollen eigene Schwächen und Stärken aufdecken und die eigene professionelle und persönliche Entwicklung (einschließlich Lebensperspektiven) planen, durchführen und evaluieren. Die Studierenden anerkennen die Rechte von Individuen und Institutionen, verpflichten sich den ethisch-moralischen Standards wirtschaftspädagogischen Handelns und sind in der Lage, ihr professionelles Handeln moralisch zu reflektieren.
Der Masterstudiengang kombiniert berufs- und wirtschaftspädagogische, wirtschaftswissenschaftliche sowie gesellschafts- und geisteswissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Inhalte zu einem integrativen Profil. Durch das Angebot von zwei Studienrichtungen ermöglicht der Studiengang den Studierenden eine individuelle Schwerpunktbildung. Diese Studienrichtungen eröffnen zum Teil gemeinsame, zum Teil aber abweichende Tätigkeitsfelder. Der Masterstudiengang verfolgt Berufsziele mit Bezug auf vier Tätigkeitsfeldern (Polyvalenz):
- Tätigkeitsfeld I (Studienrichtung I und II): Tätigkeit als Lehrkraft in einer beruflichen Schule des Bereichs „Wirtschaft und Verwaltung“, insbesondere Berufsschulen, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen und -akademien sowie berufliche Oberschulen. Dieses Tätigkeitsfeld kann auch eine Leitungs- bzw. Führungsfunktion in Schulen, Bildungsadministration und Bildungspolitik beinhalten. Der Zugang zum Staatsdienst in diesem Bereich erfordert üblicherweise eine Staatsprüfung. Gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht der ersten Staatsprüfung eine abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist weiterhin von einer hohen, wachsenden Nachfrage nach Wirtschaftspädagogen auszugehen. Unabhängig von der Lage der öffentlichen Haushalte zwingt insbesondere die Altersstruktur zu einer Verpflichtung neuer Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen. Dieser Bedarf kann durch die drei wirtschaftspädagogischen Lehrstühle in Bayern kaum hinreichend befriedigt werden.
- Tätigkeitsfeld II (insbesondere Studienrichtung I): Tätigkeit als pädagogischer Professional in einem Unternehmen bzw. einer nichtstaatlichen Institution mit Aufgaben in Trainings, in der Personalentwicklung, im Personalmanagement sowie im Wissensmanagement. Dieses Tätigkeitsfeld beinhaltet auch eine Tätigkeit in einer Körperschaft öffentlichen Rechts sowie einem Interessenverband, der in besonderer Weise pädagogischer Expertise bedarf, beispielsweise im Bereich der (Berufs)Bildungspolitik.
- Tätigkeitsfeld III (insbesondere Studienrichtung I): Tätigkeit in betriebswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern von Unternehmen, die durch pädagogische Expertise in besonderer Form unterstützt wird, beispielsweise bei hocherklärungsbedürftigen Produkten.
- Tätigkeitsfeld IV (Studienrichtung I und II): Tätigkeit in der Berufsbildungsforschung an Universitäten, außeruniversitären Institutionen des Bundes, der Länder oder der Kommunen sowie privaten Instituten der Berufsbildungsforschung und -entwicklung.
Der Masterstudiengang gibt dem Tätigkeitsfeld I einen Vorrang, der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Betriebs- und Wirtschaftspädagogik dem Tätigkeitsfeld II. Der wirtschaftspädagogische Masterstudiengang integriert eine obligatorische Praxisphase in beruflichen Schulen. Diese Praxisphase wird an der Universität sorgfältig inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Die Aufträge für die Tätigkeit in der Praxisphase sind klar reglementiert, z. B. Beobachtungen, Entwicklung, Umsetzung und Reflexion eigener Lösungen. Die Tätigkeit der Studierenden in dieser Praxisphase wird in Zusammenarbeit mit der Praxis bewertet. Mit den Schulen, die diese Praxisphasen anbieten, wird ein regelmäßiger Informationsaustausch gepflegt. Diese enge Zusammenarbeit wird durch eine lange Tradition getragen. Nürnberg ist im Vergleich zu den anderen bayerischen Standorten (Bamberg, München) der größte und der älteste Standort für die Ausbildung von Wirtschaftspädagogen. National gehört Nürnberg zu einem der bedeutendsten Standorte.
Formale Voraussetzung für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein abgeschlossener Bachelor Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre. Als einschlägig werden zusätzlich die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik anerkannt. Als nicht einschlägig werden u. a. eingestuft: Sozialwirt/Sozialökonomik, Verwaltungswirt, Kulturwirt, Medienwirtschaft, Wirtschaftspsychologie, Lehramtsstudiengänge mit Wirtschaft und Zweifach-Bachelor.
Die Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, muss eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) sein. Der Studiengang muss akkreditiert sein und eine Dauer von mindestens 3 Jahren haben.
Bildungsausländer müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Level DSH 2 oder/or TestDaF 4 nachweisen. Zusätzlich ist das Zulassungsverfahren zu beachten: https://www.institut-wipaed.rw.fau.de/studium/masterstudium-wirtschaftspaedagogik/bewerbungzulassung/
Fachstudienberatung und Masterkoordination
Dr. Angela Hahn
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung
- Telefon: 09115302-95352
- E-Mail: angela.hahn@fau.de
- Webseite: http://www.wirtschaftspaedagogik.de
Prof. Dr. Karl Wilbers
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung
- Telefon: 09115302-95322
- E-Mail: karl.wilbers@fau.de
- Webseite: http://www.wirtschaftspaedagogik.de/