Zulassung und Bewerbung
Zulassung und Bewerbung
Der Bewerbungszeitraum zum Studienstart im Wintersemester beginnt Anfang April. Den genauen Termin können Sie der Terminliste auf der Startseite entnehmen. Eine Bewerbung ist bis zum 31. Mai online über das FAU-Bewerberportal campo möglich. Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung zuerst eine Registrierung im Identity Management System der FAU notwendig ist und nur eine Bewerbung pro Person und Studiengang möglich ist. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des FAU-Bewerberportal campo.
Über folgenden Link haben Sie die Möglichkeit, einen unverbindlichen Selbsttest bezüglich Ihrer Bewerbungschancen zu erhalten: www.unipark.de/uc/MasterSozOek/
Abschluss eines sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums bzw. Nachweis über abgeschlossene/bestandene Module im Umfang von 135 ECTS-Punkten in einem solchen Studiengang. Bei fehlendem Studienabschluss wird dieser als Auflage definiert und muss innerhalb des ersten Studienjahres nachgereicht werden. Absolventen ausländischer Hochschulen müssen einen vollständigen (ersten) akademischen Abschluss nachweisen.
Nachweis über ein Praktikum (mindestens 6 Wochen und mit Bezug zum Studium; bitte beachten Sie diesbezüglich unbedingt unser Merkblatt); dieses kann auch als Auflage definiert werden und muss dann innerhalb des ersten Master-Studienjahres absolviert werden.
Nachweis über Englischkenntnisse (bitte auch Merkblatt beachten) mindestens auf dem Niveau „English Level B2 (Common European Framework of Reference for Languages – CEFR) Vantage oder Upper intermediate“, sofern der erste berufsqualifizierende Abschluss bzw. die Hochschulzugangsberechtigung nicht in englischer Sprache erworben worden ist; der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage von Schulzeugnissen (Fremdsprachenerwerb über mindestens 5 Jahre bis zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, Abschlussnote oder ggf. Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre muss mindestens der deutschen Notenstufe 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkten entsprechen) geführt werden.
Alle Bewerber durchlaufen ein Verfahren, in dem sie auf ihre Eignung für den Masterstudiengang Sozialökonomik geprüft werden.
In der ersten Stufe werden anhand der eingereichten Unterlagen (exklusive schriftliche Arbeitsprobe) maximal 100 Punkte für folgende drei Kriterien vergeben:
- Qualität des bisherigen Studienabschlusses bzw. der bisherigen Leistungen:
- Anzahl der in den Sozialwissenschaften erworbenen ECTS-Punkte (insbesondere Psychologie, Soziologie, Kommunikationswissenschaften) – maximal 30 Punkte
- Anzahl der in den Wirtschaftswissenschaften erworbenen ECTS-Punkte – maximal 20 Punkte
- Anzahl der in empirischer Sozialforschung und Statistik erworbenen ECTS-Punkte – maximal 20 Punkte
- Besondere fachliche Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- (Abschluss-)Note im bisherigen Studienfach – maximal 10 Punkte
- Software-Kenntnisse im Bereich Statistik (z.B. STATA; SPSS; R) – 12 Punkte
- Individuelle Kenntnisse:
- Qualifizierter Auslandsaufenthalt in Studium oder Beruf (z.B. Auslandssemester, mind. vierwöchiges Auslandspraktikum oder mind. vierwöchige berufliche Tätigkeit im Ausland) – 3 Punkte
- Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft im Umfang von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung – 5 Punkte
Anhand der in der ersten Stufe erreichten Punktzahl entscheidet sich das weitere Vorgehen.
100 bis 70 Punkte: | direkte Zulassung |
69 bis 50 Punkte: | Prüfung der schriftlichen Arbeitsprobe |
49 bis 0 Punkte: | Ablehnung |
Bewerber, die nach der ersten Stufe 69 bis 50 Punkte vorweisen, werden in einer zweiten Stufe auf ihre besondere fachliche Eignung getestet. Grundlage hierfür ist die eingereichte schriftliche Arbeitsprobe, die durch zwei Mitglieder der Zulassungskommission beurteilt wird. Bei diesem Verfahren werden maximal 20 Punkte vergeben (arithmetisches Mittel der beiden Bewertungen der Mitglieder der Zulassungskommission).
Erreicht der Bewerber in der Bewertung der Arbeitsprobe mindestens 11 Punkte, erfolgt eine Zulassung, anderenfalls eine Ablehnung.
Bitte beachten Sie, dass obige Informationen lediglich informativer Art sind. Für die Zulassung rechtlich bindend sind die Regelungen der Prüfungsordnung für den Studiengang M.Sc. Sozialökonomik in der jeweils gültigen Fassung.
Für die Bewerbung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Schulabschlusszeugnis
- Hochschulabschlusszeugnis (soweit bereits vorhanden)
- Diploma Supplement oder vollständige Fächer- und Notenübersicht
- Für internationale Studierende: Verleihungsurkunde
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf (Musterlebenslauf)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B2 – bitte Merkblatt beachten)
- Nachweise über Praktika (soweit vorhanden, bitte Merkblatt beachten)
- Nachweise über Tätigkeiten als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskraft (soweit vorhanden)
- Nachweise über Auslandsaufenthalte (soweit vorhanden)
- Arbeitsprobe im Umfang von 10 bis 30 Seiten (bitte Merkblatt beachten)
- Nachweis über fachspezifische Kenntnisse (bitte vorliegende Tabelle nutzen)
- Nachweis über Kenntnisse in Statistikprogrammen (soweit vorhanden, bitte Merkblatt beachten)
Eine Checkliste aller erforderlichen Unterlagen und weitere Erklärungen finden Sie auch auf der letzten Seite des Zulassungsantrags Ihrer Online-Bewerbung.
Ein Motivationsschreiben sowie Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten sind für die Bewerbung zum Master in Sozialökonomik nicht notwendig und können im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Das Bewerbungsformular können Sie auf dem FAU-Bewerberportal campo ausfüllen und digital versenden. Bitte halten Sie auch Dokumente wie Zeugnisse, Praxisnachweise etc. in gescannter Form für den Upload bereit.
Die Auswahl der Teilnehmer des Studiengangs Sozialökonomik erfolgt nach Ende der Bewerbungsfrist. Für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden alle vollständig abgeschlossenen Bewerbungen, die mit allen geforderten Unterlagen bis 31. Mai eingegangen sind.
Das genaue Zulassungsverfahren können Sie der Prüfungsordnung für den Studiengang M.Sc. Sozialökonomik in der jeweils gültigen Fassung entnehmen. Dort finden Sie auch die genauen Schlüssel, nach denen die Punkte im Zulassungsverfahren vergeben werden.
Ansprechpartnerin
Bei Fragen bezüglich der Zulassung können Sie sich gerne an die zuständige Masterkoordination wenden:
Juliane Kühn
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftssoziologie
- Telefon: +49911530295945
- E-Mail: wiso-ma-sozoek@fau.de