Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, werden die Bewerbungsunterlagen hinsichtlich der Auswahlkriterien geprüft. Im Qualifikationsfeststellungsverfahren werden maximal 100 Punkte vergeben. Bei Erreichen von ≥ 70 Punkten erfolgt die Zulassung.
- Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens:
Die eingereichten Unterlagen der Bewerbenden, mit einer Gesamtnote des einschlägigen Abschlusses nicht schlechter als 3,0, werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Bei 70 Punkten erfolgt die direkte Zulassung, zwischen 50 und 69Punkten wird die zweite Stufe erreicht, mit < 50 Punkten erfolgt eine Ablehnung.
- Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens:
Die Bewerbenden, die in der ersten Stufe zwischen 50 und 69 Punkte erreicht haben, werden zu einem ca. 20 minütigen Zugangsgespräch eingeladen, in welchem die im Folgenden aufgeführten Kriterien geprüft werden:
- Qualität der Grundkenntnisse aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (max. 10 Punkte)
- Qualität der fachspezifischen Kenntnisse im Bereich Gesundheitswesen, beziehungsweise die Fähigkeit, logisch Zusammenhänge in diesem Bereich zu analysieren (max. 10 Punkte)
Die in der zweiten Stufe erreichten Punkte werden zu den Punkten aus der ersten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens addiert. Ab einer insgesamt erreichten Punktzahl von mindestens 70 Punkten wird der Zugang zum Studiengang gewährt; die übrigen Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen ablehnenden Bescheid.
Unter FAQ und Downloads werden einige Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens beantwortet und Sie finden beispielsweise auch ein Schaubild, welches das Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV) noch einmal übersichtlich darlegt.