FAQ und Downloads
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich für den Studiengang MiGG-Master bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal campo.
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist läuft vom 15. Februar 2025 bis 15. Juli 2025. Die Bewerbung muss zu diesem Zeitpunkt vollständig online im Portal campo eingegangen sein.
Ist auch ein Beginn des Studiengangs zum Sommersemester möglich?
Nein, leider nicht.
Wie viele Credits muss ich mindestens erworben haben, um mich bewerben zu können?
Das Studium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen sein, abhängig von der Regelstudienzeit muss jedoch eine Mindestanzahl
bereits erbrachter ECTS nachgewiesen werden:
- sechs Semester Regelstudienzeit: mindestens 135 ECTS
- sieben Semester Regelstudienzeit: mindestens 162 ECTS
- acht Semester Regelstudienzeit: mindestens 189 ECTS
Der Abschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses
nachgewiesen werden. Bewerbende mit einem ausländischen Abschluss müssen bereits bei Einschreibung Ihre Bachelorurkunde vorweisen können.
Muss ich eine bestimmte Note in meinem Bachelor erreichen, um zugelassen zu werden?
Im Qualifikationsfeststellungsverfahren werden die Unterlagen der Bewerberinnen und Bewerber, deren Gesamtnote des einschlägigen Abschlusses nicht schlechter als 3,0 beträgt bewertet.
Können Leistungen aus dem Sommersemester, die vorliegen aber evtl. noch nicht verbucht sind, auch berücksichtigt werden?
Nein, wir können nur die Leistungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist verbucht sind und uns mit Ihren Bewerbungsunterlagen vorliegen, berücksichtigen.
Der Nachweis über die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien ist bereits bei der Bewerbung zu erbringen und kann nicht nachgeholt werden. Eine nachträgliche Anerkennung von Leistungen, die im Zuge der Bewerbung nicht aufgeführt wurden, ist nicht möglich.
Wird ein Praktikum, das ich gerade absolviere auch berücksichtigt?
Wir können nur die Praxiserfahrung berücksichtigen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist absolviert wurde. Z. B. kann bei einem Praktikum von März – Juli nur der Zeitraum von März – Mai berücksichtigt werden. Als Nachweis genügt in einem solchen Fall auch ein Arbeitsvertrag. Der Nachweis über die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien ist bereits bei der Bewerbung zu erbringen und kann nicht nachgeholt werden. Eine nachträgliche Anerkennung von Leistungen, die im Zuge der Bewerbung nicht aufgeführt wurden, ist nicht möglich.
Welche Praxiserfahrung kann angerechnet werden?
Angerechnet wird Ihnen der Umfang der berufspraktischen Erfahrungen im Gesundheitswesen in Wochen, gemessen in Vollzeitäquivalenten (unter Berücksichtigung ausschließlich des Anteils der praktischen Erfahrung mit direktem Bezug zum Gesundheitsmanagement). Bitte weisen Sie diese mit entsprechenden Zeugnissen nach. Diese sollten den zeitlichen Umfang pro Woche sowie Ihre Aufgaben beinhalten. Praktika, die zur Anfertigung der Bachelorarbeit geleistet wurden, oder notwendig waren, um die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, werden nicht als berufspraktische Erfahrung gewertet.
Wie viele fachspezifische ECTS benötige ich für eine Bewerbung?
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen insgesamt 60 ECTS-Punkte fachspezifische Kenntnisse nachgewiesen werden. Mindestens 50 ECTS-Punkte sind dabei durch wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, wovon mindestens 5 ECTS-Punkte aus fachspezifischen volkswirtschaftlichen Modulen stammen müssen, zu erbringen. Mindestens 5 ECTS-Punkte müssen durch die Fachgruppe Statistik erbracht worden sein. Weitere 5 ECTS-Punkte sind entweder durch wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse oder die Fachgruppe Statistik nachzuweisen. Der Nachweis über die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien ist bereits bei der Bewerbung zu erbringen und kann nicht nachgeholt werden. Eine nachträgliche Anerkennung von Leistungen, die im Zuge der Bewerbung nicht aufgeführt wurden, ist nicht möglich.
Welche Module können als wirtschaftswissenschaftliche und volkswirtschaftliche Kenntnisse angerechnet werden?
Berücksichtigt werden Module der reinen Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, die auch Bestandteil des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften der FAU sind (bspw. Management, Unternehmensführung, Controlling, Buchführung, Makroökonomie, Mikroökonomie, Wirtschaft & Staat) oder vergleichbare Module. Kurse aus verwandten Bereichen wie z.B. Gesundheitsmanagement/-ökonomie sowie Bachelorarbeiten können an dieser Stelle hingegen nicht berücksichtig werden.
Welche Module können als statistische Kenntnisse angerechnet werden?
Berücksichtigt werden Module der Fachgruppe Statistik, die auch Bestandteil des Bachelorstudienganges Wirtschaftswissenschaften der FAU sind (bspw. Statistik, Empirische Methoden und Statistik, Fortgeschrittene empirische Methoden, Praxis der empirischen Wirtschaftsforschung) oder vergleichbare Module sowie Module, die Kenntnisse im Umgang mit Statistik-Software (z.B. SPSS, R oder STATA) vermitteln.
Können auch Module berücksichtigt werden, die über die virtuelle Hochschule Bayerns bzw. hochschulübergreifend belegt wurden?
Ja, die Zugangsvoraussetzungen können u.a. auch über Wahlmodule erbracht worden sein, die bspw. hochschulübergreifend über die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) belegt wurden. Wichtig ist, dass die Module im Rahmen des Studiums erbracht wurden und von der jeweiligen Hochschule als Leistung innerhalb des einschlägigen Studiums anerkannt und somit in der Notenübersicht mit ECTS-Punkten aufgeführt sind.
Ist eine Vorabprüfung meiner Unterlagen möglich?
Vorabeinschätzungen der Chancen auf Zulassung werden nicht vorgenommen. Wir können erst nach Prüfung aller Unterlagen eine Aussage treffen. Bitte reichen sie alle Ihre Unterlagen bei der Bewerbung ein und warten auf Ihren Bescheid.
Kann man sich an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg für mehrere Master (z. B. Management und MiGG) bewerben?
Ja, das ist möglich.
Als ausländischer Bewerber, welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen?
Sie benötigen die DSH II Prüfung oder ein äquivalentes Zertifikat.
Wann erhalte ich den Zulassungs-/Ablehnungsbescheid?
Der Versand der Bescheide erfolgt nicht gesammelt und ist voraussichtlich Ende Juli – Mitte August abgeschlossen.
Kann ich mich im Falle einer Ablehnung erneut bewerben?
Eine erneute Bewerbung ist möglich, wenn sich das Qualifikationsprofil signifikant verbessert hat.
Ich habe in einem vorherigen Bewerbungsverfahren eine Zulassung erhalten und möchte meinen Platz erst in diesem Wintersemester wahrnehmen, was muss ich dafür machen?
Die Bestätigung über die bestandene Qualifikation im Master in Gesundheitsmanagement und Gesundheitsökonomie hat unbeschränkte Gültigkeit, soweit sich der Masterstudiengang nicht wesentlich geändert hat. Wenn Sie in einem vorherigen Bewerbungsverfahren eine Zulassung erhalten und sich nicht immatrikuliert haben, müssen Sie den Bewerbungsprozess erneut durchlaufen. Bitte fügen Sie dieser eine Kopie der vorherigen Zulassung bei.
Was wird im Qualifikationsfeststellungsgespräch gefragt?
In diesem ca. 20-minütigen Gespräch prüfen wir Ihre Grundkenntnisse aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und Ihre fachspezifischen Kenntnisse im Bereich Gesundheitswesen.
Sind Auslandsaufenthalte möglich?
Ja, generell sind diese möglich. Informationen für das allgemeine Vorgehen der Auslandssemester an der Fakultät erhalten sie im Büro für Internationale Beziehungen. Für die Organisation des Auslandsaufenthaltes sind sie selbst verantwortlich.
Besteht in den Veranstaltungen Anwesenheitspflicht?
Das kann jeder Modulverantwortliche selbst festlegen. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei den verantwortlichen Dozierenden.
Wie viele Semester umfasst die maximale Studiendauer?
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester, maximal können jedoch sechs Semester studiert werden.
Sind Praxissemester möglich?
Im MiGG ist kein Praxissemester vorgesehen. Sie können jedoch gerne freiwillig ein Praktikum absolvieren. Im Falle eines längeren Praktikums besteht die Möglichkeit eines Urlaubssemesters. Eine Anrechnung ist jedoch nicht möglich.
Wo kann ich meine Masterarbeit schreiben?
An allen 5 Lehrstühlen der teilnehmen Dozenten. Bitte informieren Sie sich vorab zu den Modalitäten der einzelnen Lehrstühle.
Gibt es einen Stundenplan an den ich mich halten muss?
Im Pflichtbereich des Masters gibt es 8 Pflichtmodule à 5 ECTS, die jeder Student belegen muss, um sich ein breites Grundlagenwissen anzueignen. Der Studienverlaufsplan empfiehlt diese größtenteils im ersten Semester zu belegen. Der Pflichtbereich beinhaltet Module wie Kostenträger, ambulantes Management, Krankenhausmanagement, Pharmamanagement, Gesundheitsökonomie, Medizin und gesundheitsökonomische Evaluationen. In den folgenden Semestern kann im Wahlbereich frei aus den vorhandenen und anrechenbaren Wahlmodulen gewählt werden. Dabei können sowohl die Fächer aus dem Pflichtbereich weitergeführt als auch weitere Module belegt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen von freien Wahlmodulen weitere gesundheitsbezogene Mastermodule am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, an anderen Fakultäten/Fachbereichen der Universität oder auch an anderen Hochschulen zu belegen. Seminare wie ein Praxisseminar, ein Soft-Skill-Seminar oder das Planspiel Krankenhausmanagement fördern wichtige Kompetenzen für den Berufseinstieg der Studierenden. Das Studium schließt mit der Masterarbeit im 4. Semester.