Zulassung
Zulassungsprozess
Die Zahl der Studienplätze ist nicht beschränkt. Eine Zulassung erfolgt bei einem erfolgreich durchgeführten Qualifikationsfeststellungsverfahren, d. h. sofern mindestens 70 aus maximal 100 Punkten erreicht werden.
Die Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung für den Master FACT umfassen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 FPOFACT:
- Bachelorabschluss in einem der folgenden Studiengänge: Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studiengang, sofern in diesem
- FACT-bezogene Studienfächer im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten, sowie
- Mathematik-/Statistik-bezogene Studienfächer im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten enthalten waren.
- Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
- FACT-bezogene berufspraktische Tätigkeiten von mind. 4 Wochen in Vollzeitäquivalenten (soweit vorhanden).
Im Rahmen der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
- Nachweis über einen fachspezifischen Bachelorabschluss (s. Zugangsvoraussetzungen)
- Nachweis über FACT-bezogene (mindestens 30 ECTS) und Mathematik-/Statistik-bezogene (mindestens 10 ECTS) Studienfächer (s. Zugangsvoraussetzungen)
- Nachweis über FACT-bezogene berufspraktische Tätigkeiten von mind. 4 Wochen in Vollzeitäquivalenten (soweit vorhanden)
- Sprachnachweis über Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 (s. Zugangsvoraussetzungen)
- Lebenslauf
Werden die genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt, so wird im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Dabei werden die folgenden Kriterien bewertet:
- Qualität des bisherigen Studienabschlusses
- Qualität der FACT-bezogenen bzw. Mathematik-/Statistik-bezogenen Kenntnisse
- Prüfung der FACT-bezogenen berufspraktischen Tätigkeiten