FAQ und Downloads
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich eine Masterarbeit anmelden?
Manche Lehrstühle haben bestimmte Bewerbungsfristen, an manchen kann man grundsätzlich jederzeit schreiben. Bei Interesse sollten sich die Studierenden direkt beim betroffenen Lehrstuhl informieren.
Was sind die Voraussetzungen? Allgemein (Credit-Anzahl)?
Die Prüfungsordnung schreibt keine bestimmte ECTS-Anzahl vor, allerdings könnten die einzelnen Lehrstühle bestimmte Vorgaben diesbzgl. haben.
Wann muss man seine Masterarbeit abgeben um seine Semestergebühren zurückzubekommen?
Rückerstattung des Studentenwerksbeitrag, bei Exmatrikulation bis Vorlesungsbeginn, ist beim Studentenwerk direkt zu beantragen. Den Antrag für die Rückerstattung finden Sie auf den FAU-Seiten der Studierendenverwaltung.
Wird das angefangene Semester voll gezählt?
Das Studium gilt im Moment der Erbringung der letzten Teilprüfung als abgeschlossen. Stellt die MA die letzte Teilprüfung dar, so wird das Semester voll gezählt, in welchem die MA abgegeben wird. (Der Zeitpunkt der Notenbekanntgabe ist unerheblich).
Kann man nach der Abgabe der Masterarbeit weiterhin immatrikuliert bleiben?
Wenn die Masterarbeit die letzte Teilleistung darstellt, dann nicht.
Kann eine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen angefertigt werden?
Durchaus. Die Masterarbeit muss allerdings trotzdem an einem Lehrstuhl angemeldet sein. Die genauen Modalitäten sind mit dem universitären Betreuer sowie mit dem Unternehmen abzuklären.
Wo kann ich mich informieren?
Informationen zum Auslandssemester stellt das Büro für Internationale Beziehungen zur Verfügung: www.ib.wiso.fau.de
In welchem Zeitraum findet das Bewerbungsverfahren um einen Auslandsstudienplatz statt?
Es müssen die Termine auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen beachtet werden: www.ib.wiso.fau.de
An wen wende ich mich betreffend die Anrechnung möglicher im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen?
Es wird dringend empfohlen, die Learning Agreements noch vor Antritt des Auslandssemesters bei den zuständigen Lehrstühlen abzuschließen. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, ist bei den zuständigen Lehrstühlen zu erfragen. (Wird kein Learning Agreement im Voraus abgeschlossen, kann keine Garantie für eine spätere Anrechnung gegeben werden). Nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die Anrechnung anhand des Learning Agreements und des ausländischen Transcript of Records.
Für die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an wiso-fact-master@fau.de.
Kann ich außerhalb des FACT Menüplanes Module von anderen Lehrstühlen (bspw. Industriebetriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) absolvieren?
Grundsätzlich können auch Kurse aus anderen Mastern absolviert werden. Dies geschieht allerdings unter Vorbehalt, dass die Kurse einen Zusammenhang mit FACT aufweisen und dass die Ressourcen der anderen Master die Aufnahme eines weiteren Teilnehmers zulassen. Solche Module dürfen allerdings nicht als Zusatzmodule besucht werden. Die Ablegung ist nur im Rahmen der Anrechnung als „Aktuelle Fragen aus FACT I/III“ möglich. Damit das Modul als AF angerechnet wird, ist es erforderlich, sich während der Prüfungsanmeldephase für AF anzumelden, und zwar unter dem Lehrstuhl, welcher die Anrechnung anschließend durchführt.
Kann man Veranstaltungen zu „Aktuelle Fragen aus FACT“ und „Schlüsselqualifikationen FACT“ auch innerhalb eines Moduls kombinieren?
Nein! Es ist von vorn herein festgelegt, welche Veranstaltungen unter „Aktuelle Fragen“ und welche unter „Schlüsselqualifikationen“ laufen. Eine Vermischung ist nicht möglich, zumal es sich bei den „Aktuellen Fragen“ um eine benotete und bei den „Schlüsselqualifikationen“ um eine unbenotete Prüfungsleistung handelt!
Wenn ich mehr ECTS-Punkte mache als nötig, wie setzt sich dann meine Endnote zusammen?
Der Studierende kann selbst festlegen, welche Prüfungsleistungen aus dem Wahlbereich in die Endnote einfließen sollen. Die überschüssigen Prüfungen werden als Zusatzmodule ausgewiesen. Tut der Studierende dies nicht, rechnet das Prüfungsamt die besten Prüfungsleistungen in die Endnote mit ein.
Können Module nachträglich aufgespalten werden? Wenn ja, an wen wende ich mich?
Hierbei handelt es sich um einen Modulwechsel. Der Wechsel eines Wahlmoduls ist bis zur erstmaligen Ablegung der letzten Teilprüfung bzw. Teilleistung des bisher gewählten Moduls zulässig. Der Wechsel eines Wahlmoduls ist auch nach der erstmaligen, aber vor der zweiten Ablegung der letzten Teilprüfung bzw. Teilleistung des bisher gewählten Moduls zulässig, falls das gesamte Wahlmodul nur durch genau eine Prüfung abgeschlossen wird. Der Modulwechsel ist im Umfang von 15 ECTS möglich. Abgeschlossene Module können nicht mehr gewechselt werden. Der Wechsel ist beim Prüfungsamt zu beantragen.
Wie lange ist ein Masterstudium an der FAU möglich?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Diese darf um zwei Semester überschritten werden. (gemäß der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge am Fachbereich; die jeweils aktuelle Ordnung ist auf den Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung zu finden)
Wie ist es mit nichtbestandenen Klausuren und Urlaubssemestern? Muss die Klausur im Urlaubssemester nachgeholt werden?
Bei Nichtbestehen einer Klausur wird man trotz eines Urlaubssemesters automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet (gemäß der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge am Fachbereich; die jew. aktuelle Ordnung ist auf den Seiten der Zentralen Universitätsverwaltung zu finden).
Nichterscheinen am Prüfungstag? Bedeutet das, dass man durchgefallen ist?
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die Studierende oder der Studierende nach dem Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstag ohne triftige Gründe zurücktritt. Die für den Rücktritt oder die Verspätung geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt. In Fällen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist ein Attest vorzulegen; der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attestes verlangen. Im Falle eines krankheitsbedingten Rücktritts am Tag der Prüfung nach Beginn der Prüfungszeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich ein vertrauensärztliches Attest vorzulegen.
Gibt es eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung (Stipendien etc.)?