Studieninhalte
Auf einen Blick
Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Studienabschnitte: Insbesondere in den ersten Semestern müssen Pflichtveranstaltungen im Umfang von 85 ECTS absolviert werden. Mit Beginn des dritten Semesters wählen die Studierenden einen Studienschwerpunkt, der ihren Interessen entspricht. Parallel dazu können ab dem ersten Semester Module aus einer bestimmten Studienrichtung belegt werden. Am Ende des Bachelorstudiums steht die Anfertigung der Bachelorarbeit.
Bachelorstudierende der WiSo haben außerdem die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums an einer der ca. 140 Partneruniversitäten im Ausland zu absolvieren.
Im zweiten Studienabschnitt, der Bachelor- Phase, können die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften zwischen vier Studienschwerpunkten wählen: Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL), Wirtschaftsinformatik sowie Wirtschafts- und Betriebspädagogik. Die Studienschwerpunkte bestehen aus 10 Modulen, die teilweise verpflichtend und teilweise aus bestimmten Bereichen zu wählen sind.
Die Auswahlmöglichkeiten sind den einzelnen Studienplänen und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Bei der Auswahl geeigneter Kombinationen von Modulen helfen die Fachstudienberatungen.
Die Studienrichtungen bestehen aus dem Einführungsmodul im ersten Fachsemester und fünf weiteren Modulen ab dem dritten Fachsemester. Die Studierenden können unabhängig von der Wahl des Schwerpunktes eine von neun möglichen Studienrichtungen wählen. Im Vergleich zu den Schwerpunkten haben die Studienrichtungen einen interdisziplinären Fokus. Die Studierenden haben dadurch die Möglichkeit, sich besonders auf bestimmte Arbeitsbereiche zu spezialisieren oder auf einen speziellen Master-Studiengang vorzubereiten.
Am Ende der Bachelor-Phase steht die Bachelor-Arbeit, eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die innerhalb von neun Wochen anzufertigen ist. Die Arbeit wird von einem Seminar begleitet, das die Bachelor-Arbeit methodisch unterstützt. Wird die Bachelor-Arbeit in Kooperation mit einem Unternehmen oder einem Institut verfasst, ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit auf 18 Wochen möglich.
Eine Übersicht über die Unterschiede und Besonderheiten in den drei gültigen Prüfungsordnungen finden Sie hier.