FAQ und Downloads
Häufig gestellte Fragen
- Wie können Prüfungsleistungen von anderen Universitäten angerechnet werden?
Die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen muss beim Prüfungsamt beantragt werden. Die Anträge befinden sich auf der Homepage des Prüfungsamtes unter dem Reiter „Formulare“. - An wen kann man sich mit Fragen zum Thema Hochschulwechsel bzw. Studienfachwechsel wenden?
Die allgemeine Studienberatung des Informations- und Beratungszentrum (BIZ) hilft bei allen organisatorischen Fragen zum Studium (wie Bewerbungsverfahren, Zulassungsregelungen, Studiengangwechsel). Die allgemeine Studienberatung ist erreichbar unter ibz-rewi@fau.de. Zudem wird an der FAU WiSo eine offene Sprechstunde angeboten. - Welche Module kann ich mir anrechnen lassen?
Anrechnungsanträge werden vom Prüfungsamt an die zuständigen Fachvertreter der Lehrstühle zur Prüfung der Gleichwertigkeit der Kompetenzen weitergeleitet. Welche Prüfungsleistungen dann als gleichwertig anerkannt werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden. Im Prinzip ist eine Anerkennung für alle Module (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) möglich.
- Was ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)?
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) umfasst im Studiengang Wirtschaftswissenschaften 50 ECTS-Punkte gemäß der Festlegung in der jeweils gültigen Fachstudien- und Prüfungsordnung (FPO). Die Module der GOP müssen spätestens am Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein. Die Prüfungen der Module in der GOP können dabei nur einmal wiederholt werden (und nicht wie im Fall aller übrigen Module zweimal). - Warum gibt es Module aus dem Kernbereich von Schwerpunkten, die laut Studienverlaufsplan in den ersten beiden Semestern liegen und dennoch nicht zur GOP zählen?
Die Module der GOP sollen Studierenden übergeordnete Qualifikationen vermitteln wie den Erwerb methodischer Fertigkeiten und das wissenschaftliche Arbeiten. Ab der PO 20232 müssen alle Studierenden im Rahmen der GOP zehn identische Module belegen, unabhängig von der späteren Wahl des Schwerpunktes. - Woher weiß ich, dass ich die GOP bestanden habe?
Das erfolgreiche Ablegen der GOP können Sie in Ihrer Leistungsübersicht in Campo einsehen. - Kann ich die GOP wegen gesundheitlichen Gründen über einen verlängerten Zeitraum ablegen?
Nach Ablauf des 3. Fachsemester, zählt die GOP als nicht bestanden, wenn nicht genügend relevante ECTS-Punkte erworben wurden. Liegen jedoch triftige Gründe vor, kann die Frist auf Antrag verlängert werden. Dieser Antrag muss schriftlich und begründet beim Prüfungsausschuss eingereicht werden. - Wie stark zählen Module der Assessmentphase für meine Gesamtnote?
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus dem Durchschnitt der mit ihren ECTS-Punkten gewichteten Modulnoten gebildet, wobei die Noten der Module der Assessmentphase (PO 20222 und frühere) bzw. der GOP (ab PO 20232) mit einer zusätzlichen Gewichtung von 0,5 und die übrigen Modulnoten mit einer Gewichtung von 1,0 in die Endnote eingehen. (Eine Ausnahme bildet das Modul „Perspektiven der Wirtschaftswissenschaften“, das unbenotet ist und dadurch überhaupt nicht in die Gesamtnote einfließt, sondern nur bestanden werden muss.) - Wann muss ich einen Schwerpunkt wählen?
Studierende müssen spätestens im dritten Semester einen von vier möglichen Schwerpunkten wählen (BWL, VWL, WI oder WiPäd). Sie treffen Ihre Wahl durch die Anmeldung für Prüfungen des jeweiligen Schwerpunktes und werden dann vom Campo-System automatisch diesem Schwerpunkt zugeordnet. Der Studienverlaufsplan sieht allerdings für Studierende, die die Schwerpunkte BWL oder WiPäd anstreben, bereits im 2. Fachsemester gegenüber anderen Schwerpunkten abweichende Module vor. - Wie lange ist die Höchststudiendauer?
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, maximal können acht Semester studiert werden. Sie können diese Zeit allerdings durch die Beantragung von Urlaubssemestern verlängern, wenn Sie aufgrund persönlicher Umstände Ihr Studium pausieren lassen müssen. - Gibt es eine Zulassungsbeschränkung für diesen Studiengang?
Der Studiengang Wirtschaftswissenschaften hat keine Zulassungsbeschränkung (NC). Sie können sich daher direkt über das Bewerbungsportal der FAU, Campo, ab Mitte Mai online immatrikulieren und dann ab Mitte Juli verbindlich einschreiben.
- Was muss ich tun, wenn ich am Prüfungstag krankheitsbedingt ausfalle und somit nicht zur Prüfung erscheinen kann?
Wenn die Erkrankung vor Antritt der Prüfung eintritt, müssen Sie sich zwingend ein Attest bei Ihrem Hausarzt ausstellen lassen. Senden Sie das Attest unverzüglich mit dem vollständig ausgefüllten Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit (verfügbar auf der Homepage des Prüfungsamtes) auf dem Postweg an das Prüfungsamt oder werfen Sie die Krankmeldung in einem Umschlag an der Poststelle in der Langen Gasse 20 (Ebene 1, neben dem Haupteingang) ein. Das Attest muss spätestens 7-10 Tage nach der Prüfung ans Prüfungsamt geschickt werden (es gilt das Datum des Poststempels). - Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung aufgrund von plötzlicher Krankheit abbrechen muss?
Melden Sie die plötzliche Prüfungsunfähigkeit umgehend einer Aufsicht. Im Anschluss muss die auftretende Prüfungsunfähigkeit unverzüglich beim Prüfungsamt gemeldet werden und durch ein vertrauensärztliches Attest bestätigt werden. Eine Liste der vertrauensärztlichen Praxen der FAU finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes. - Kann ich einen „Härtefallantrag“ für einen 5. Klausurdurchlauf stellen?
Die Prüfungsordnung sieht keine Härtefallregelung vor. Studierende können jedoch einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen. - Was passiert, wenn ich durch eine Prüfung durchgefallen bin?
Bei Nichtbestehen einer Prüfung wird Ihnen freigestellt, wann Sie zu einer Wiederholungsprüfung antreten. Die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung setzt neben der Immatrikulation die selbstständige Anmeldung zur Wiederholungsprüfung auf campo voraus. Wir empfehlen Ihnen, offene Wiederholungsprüfungen zeitnah abzulegen! - Wie oft kann ich Prüfungen wiederholen, wenn ich durchgefallen bin?
Mit Ausnahme von Grundlagen- und Orientierungsprüfungen sowie Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) werden insgesamt max. vier Prüfungsversuche gewährt. Die Prüfungen der Module der GOP können nur einmal wiederholt werden. - Wie erfahre ich, wo und wann ich eine Prüfung ablegen muss?
Bei Prüfungen, die von Modulverantwortlichen selber organisiert werden, sind diese für die Information der Studierenden verantwortlich. Für alle zentral vom Prüfungsamt organisierten Klausuren werden die Termine von diesem festgelegt. Diese Termine stehen im Regelfall eine, höchstens zwei Wochen nach dem Anmeldezeitraum fest und werden dann unverzüglich auf Campo veröffentlicht. Bei großen Prüfungen finden Sie dort dann auch den genauen Prüfungsraum, der für Sie gilt. - Wie erfahre ich Prüfungsergebnisse?
Prüfungsergebnisse werden von den Prüfern/Prüferinnen in Campo eingetragen und können dort von Ihnen eingesehen werden. Bei Fragen zu einer Note wenden Sie sich bitte an den/die jeweilige(n) Modulverantwortliche(n). Diese geben auch bekannt, wann und wo ggf. Klausureinsichten stattfinden und wie Sie sich dafür anmelden können.
- Wann muss ich den Semesterbeitrag überweisen?
Studierende erhalten von der Studierendenverwaltung rechtzeitig eine E-Mail mit allen Informationen zur Rückmeldung für das kommende Semester. Die Bankdaten zur Überweisung und weitere wichtige Informationen finden Sie in Campo im Bereich „Studienservice“ (Register „Bescheinigungen“). - Gibt es eine Studienberatung bei Fragen zum Studium?
Die Studienberatung an der FAU WiSo gliedert sich in die allgemeine Studienberatung (ibz-rewi@fau.de) und die WiWi-Fachstudienberatung (wiso-wiwi@fau.de). Die allgemeine Studienberatung hilft bei organisatorischen Fragen zum Studium (wie Zulassungsregelungen und Bewerbungsverfahren sowie bei Studiengangwechsel und Studienabbruch). Die Fachstudienberatung hilft dagegen bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang. Falls Sie spezifische Fragen zu Ihrem Schwerpunkt oder Ihrer Studienrichtung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Verantwortlichen. - Wie kann ich ein Urlaubssemester nehmen?
Auf Antrag können Studierende temporär vom Studium befreit werden. Dieser Antrag muss vor Vorlesungsbeginn erfolgen. Die Gründe der Beurlaubung (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft/Elternzeit oder Praktikum) sind schriftlich einzureichen und zu belegen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und kann somit hilfreich sein, um das Studium offiziell in Regelstudienzeit zu absolvieren. - Gibt es für studierende Mütter spezielle Räumlichkeiten an der WiSo?
In der Langen Gasse 20 gibt es einen Familienraum. Dort steht neben einer Wickelkommode mit Auflage auch ein bequemer Sessel zum Stillen und Ausruhen zur Verfügung. Eine Liege und ein Waschbecken sind ebenfalls vorhanden. Der Zugang zu diesem Raum erfolgt über die Freischaltung auf der FAUcard (Beantragung per Mail an siport@fau.de) bzw. über den Hausmeister (Raum: LG 2.433). - Wo kann ich mich über ein mögliches Auslandssemester informieren?
Das Büro für Internationale Beziehungen berät Sie auf seiner Homepage umfassend über die Möglichkeiten ein Auslandssemester zu absolvieren. Dort erhalten Sie u.a. Informationen zu Partneruniversitäten der FAU, Finanzierungsmöglichkeiten, Bewerbungsprozessen und Learning Agreements, mit denen Sie schon vorab klären können, welche Studienleistungen aus dem Ausland Sie für welche FAU-Module einbringen können. - Kann ich mich für zwei Studiengänge an der FAU einschreiben?
Ein Doppelstudium an der FAU ist möglich, muss jedoch von der Studierendenverwaltung genehmigt werden. Hierzu muss ein Antrag mit entsprechenden Gründen gestellt werden. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, beide Studiengänge parallel zu studieren. - An wen muss ich mich wenden, wenn mein Studierendenausweis nicht mehr funktioniert?
Wenden Sie sich per E-Mail (studierendenkarte@fau.de) oder persönlich an das FAUcard-Servicebüro (Raum 1.056; Halbmondstraße 6-8; 91054 Erlangen). - An wen muss ich mich wenden, wenn meine persönlichen Angaben im System nicht korrekt sind?
Namensänderungen müssen der Studierendenverwaltung mitgeteilt werden. Adressänderungen können Sie hingegen selbst über das IDM-Portal durchführen. - Wo finde ich meine Immatrikulationsbescheinigung?
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist nach erfolgter Einschreibung und mit aktivierter Benutzerkennung über Campo online abrufbar (Reiter „Studienservice“ und „Bescheinigungen“). - An wen muss ich mich wenden, wenn in Campo der Studienverlauf fehlerhaft angezeigt wird?
Das Prüfungsamt kann für Sie Module umbuchen, falls der Studienverlauf in Campo nicht korrekt ist. Falls Sie Fragen zu einzelnen Modulnoten haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen.
- Wie erstelle ich am sinnvollsten meinen Stundenplan?
In den Einführungsveranstaltungen werden die wichtigsten Inhalte für den Stundenplan besprochen und auch ausführlich erklärt, wie man diesen erstellen kann. Eine Anleitung zum Erstellen eines Stundenplans über Campo finden Sie hier. Sie können zudem alle Lehrveranstaltungen jederzeit in Campo einsehen (unter „Studienangebot“ und „Vorlesungsverzeichnis“). Welche Module Sie in den jeweiligen Fachsemestern belegen sollten, um das Studium in Regelstudienzeit zu schaffen, sehen Sie in den Studienverlaufsplänen in der für Sie relevanten Fachprüfungsordnung. - Gibt es eine Einführungswoche, in der man die Uni kennenlernen kann?
Zu Beginn eines jedes Wintersemesters veranstaltet der Fachbereich in der ersten Semesterwoche verschiedene Einführungsveranstaltungen. Hierbei finden unter anderem zahlreiche Begrüßungsveranstaltungen sowie das Unternehmensplanspiel statt. Zudem gibt es ein Mentorenprogramm zur gezielten Unterstützung bei Problemen und organisatorischen Fragen sowie die Planung regelmäßiger Freizeitaktivitäten außerhalb der Uni. - Auf welchen Plattformen muss ich mich registrieren und wie funktioniert das?
Alle im Studium benötigten Plattformen werden in der Einführungswoche ausführlich vorgestellt und erklärt. Für Ihr Studium benötigen Sie vor allem Campo und StudOn. Logindaten werden Ihnen spätestens bei der Immatrikulation übermittelt. - Wie melde ich mich zu Kursen bzw. einzelnen Veranstaltungen an?
Wenn Sie eine konkrete Veranstaltung belegen möchten, müssen Sie sich über StudOn dafür anmelden. Hierbei treten Sie einfach dem Kurs als Mitglied bei, um Zugriff auf die Materialien zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass es teilweise spezifische Anmeldefristen bzw. Platzbeschränkungen geben kann. Für die Prüfungen müssen Sie sich dann gesondert über Campo anmelden. - Gilt Anwesenheitspflicht in den Veranstaltungen?
Das kann jede(r) Modulverantwortliche selbst festlegen. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei den verantwortlichen Dozierenden. In den Pflichtmodulen der ersten Fachsemester gibt es in der Regel keine Anwesenheitspflicht. - Wie hoch ist der Arbeitsaufwand an der Uni?
Das Studium besteht aus einzelnen Modulen, die mit ECTS-Punkten bewertet sind. ECTS-Punkte dienen dabei als System zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwandes, wobei ein ECTS-Punkt einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden entspricht. Bei einem Modul mit 5 ECTS-Punkten muss also mit einem Arbeitsaufwand von etwa 150 Stunden gerechnet werden, der sich auf die Präsenzzeiten in der Universität (bei den meisten Modulen 4 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit) und auf das Selbststudium verteilt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung:
Johannes Frank
Wissenschaftl. Mitarbeiter
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie
- Telefon: +499115302-95250
- E-Mail: wiso-wiwi@fau.de