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Risikogruppen und Schwangere

Sollten Sie einer Risikogruppe angehören, müssen Sie dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Das Attest muss nur die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (lt. RKI) bescheinigen. Es muss keine Diagnose und/oder Beschreibung der Symptome enthalten. Studierende, die besonders schutzbedürftig sind, sollen sich frühzeitig vor Beginn der Präsenzveranstaltung bei der Lehrveranstaltungsleitung bzw. Prüfungsverantwortlichen und Studiengangskoordination per E-Mail mit Attest melden.

Bei schwangeren Studierenden sind gesonderte Regelungen zu beachten: https://www.fau.de/corona/studium/#schwanger