Fachbereichsrat (FBR)
Die Aufgaben des Fachbereichsrates
Der Fachbereichsrat ist das höchste beschlussfassende Organ des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit keine andere Zuständigkeit ausdrücklich bestimmt ist. Um seine Aufgaben wahrzunehmen, kann der Fachbereichsrat Ausschüsse, Beauftragte, Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen wählen, bestimmen und/oder beauftragen.
Im Fachbereichsrat sind Mitglieder aller vier Statusgruppen vertreten: Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten.
Grundsätzliche Angelegenheiten des Fachbereichs werden im Fachbereichsrat (FBR) beraten und entschieden.