Leitung und Gremien
Organe, Gremien und Leitung
Der Fachbereich ist eine organisatorische Grundeinheit der Universität. Zu dessen Aufgaben gehören die Planung, Organisation und Durchführung des Lehr- und Studienbetriebs einschließlich der Hochschulordnung und der Erlass der Prüfungs- und Studienordnung. Im Bereich der Forschung ist er berechtigt, Beschlüsse über die Organisation des Forschungsbetriebs, die Abstimmung von Forschungsvorhaben und die Bildung von Forschungsschwerpunkten zu fassen.
Dem Fachbereich obliegt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wozu auch die Bereitstellung von Stellen zählt. Ferner hat der Fachbereich das Recht der personellen Selbstergänzung hinsichtlich des wissenschaftlichen Personals (z.B. Berufungsvorschläge für Professuren) und der Verteilung von Personalstellen und Haushaltsmittel.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung hat der Fachbereich daher eine große Anzahl von Organen und Gremien etabliert wie beispielsweise die Fachbereichsleitung (FBL) und den Fachbereichsrat (FBR).