Nur noch bis 30. September: 200 Euro Einmalzahlung beantragen

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Energiepreispauschale für Studierende

Noch bis zum 30. September 2023 können Studierende die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Das gilt für alle Studierenden, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und an diesem Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.

Den Online-Antrag müssen Studierende bis spätestens 30. September 2023 einreichen.

Bekommen auch ehemalige Studierende die Einmalzahlung?

Auch ehemalige Studierende, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 noch immatrikuliert waren, sind grundsätzlich antragsberechtigt, auch wenn sie jetzt bereits exmatrikuliert worden sind (zum Beispiel mit Wirkung zum Ende des laufenden Wintersemesters 2022/23, am 31. März 2023). Sie haben weiterhin Zugang zu Campo und zum Portlet. Allerdings ist zu beachten, dass nach der Exmatrikulation die lokale Anmeldung bei campo verwendet werden muss, da Single Sign-On (SSO) dann nicht mehr möglich ist.

 

Weitere Informationen und wichtige Fragen

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte den zentralen FAQs zur Einmalzahlung für Studierende sowie denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.