Prof. Dr. Frank Hechtner als Sachverständiger im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Prof. Dr. Frank Hechtner, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der FAU WiSo, hat am 7. November als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags Anregungen zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 gegeben.
Das Jahressteuergesetz sieht vor, mehrere Freibeträge zu erhöhen und Immobilien-Abschreibungen zu verbessern. Zudem sollen die während der Corona-Pandemie eingeführten Homeoffice-Pauschalen dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag vonb 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden.
Außerdem wird die Einführung einer Jahrespauschale in Höhe von 1.250 Euro für häusliche Arbeitszimmer von den Sachverständigen begrüßt. Hechtner verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich Lebenswirklichkeiten verändern würden. Deshalb gebe es bei den Regelungen für Arbeitszimmer „noch Luft nach oben“.