FAZ: Prof. Dr. Hechtner berechnet steuerliche Entlastungen durch das Jahressteuergesetz 2022
Im Jahressteuergesetz 2022 finden sich einige positive Aspekte für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wieder. Das umfasst den Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge schon im nächsten Jahr, bessere Abschreibungsbedingungen für künftige Vermieterinnen und Vermieter, ein höherer Sparerfreibetrag und ein aufgestockter Ausbildungsfreibetrag.
Prof. Dr. Frank Hechtner, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der FAU WiSo, hat für einen Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung zum Jahressteuergesetz 2022 berechnet, welche steuerliche Entlastung bei den Steuerpflichtigen eintritt, wenn durch das Jahressteuergesetz 2022 der Abzug der Vorsorgeaufwendungen für die Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 zu 100 Prozent möglich ist.
Das Jahressteuergesetz ist ein sogenanntes Omnibusgesetz. In dieser Art von Gesetzen werden mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst. Eine Anpassung der Rentenbesteuerung stellt die finanziell wichtigste Regelung im Gesetzesentwurf dar. Die steuerliche Berücksichtung der Vorsorgeaufwendungen für die Rentenversicherungsbeiträge steigt zum Jahreswechsel von 94 auf 100 Prozent an, was nach einer Berechung des Bundesfinanzministeriums einer Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von 3,2 Milliarden Euro entspricht. Wie hoch die jährliche Entlastung für Singles und Ehepaare ausfällt, hat Prof. Dr. Frank Hechtner für den Artikel der FAZ berechnet.
Den kompletten Artikel gibt es auf der Website der Frankfurter Allgemeine Zeitung.