Tagungsförderung und weitere Angebote der Fakultätsfrauenbeauftragten
Tagungsförderung
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist bestrebt, durch eine Tagungsförderung besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen zu einer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen zu motivieren. Das gilt für Präsenztagungen aber auch für Online-Tagungen. Auf Antrag können Zuschüsse für Reise- und Unterbringungskosten bis zu einem Höchstbetrag gewährt und die Tagungsgebühren übernommen werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegensatz zu den Tagungsgebühren die Übernahme von Tagegeldern nicht geltend gemacht werden kann.
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Weitere Förderangebote
Zudem werden weiterhin Einzelcoachings, studentische Hilfskräfte für Doktorandinnen mit Kindern bzw. für Postdocs, Habilitandinnen, W1-Professuren, die Teilnahme an Weiterbildungen, die Durchführung empirischer Studien sowie eine Zwischenfinanzierung unterstützt.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Website.