Dr. David Bartlitz erhält Förderpreis der Dr. Michael Munkert-Stiftung
Für sein Forschungsprojekt zur Digitalen Rechtstatsachenforschung ist Dr. David Bartlitz, Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht, mit dem Dr. Michael Munkert Förderpreis 2020 ausgezeichnet worden.
Dr. Michael Munkert, Vorstandsvorsitzender der Dr. Michael Munkert-Stiftung, übergab Herrn Dr. Bartlitz die Auszeichnung in Nürnberg. Die Dr. Michael Munkert-Stiftung vergibt jährlich Preise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Nachwuchses sowie von Lehre und Forschung im Bereich Steuerlehre, Steuerrecht, Rechnungs- und Prüfungswesen.
Die Erkenntnisgegenstände der Rechtstatsachenforschung bestehen im Wesentlichen in der empirischen Identifizierung tatsächlicher Abweichungen der Gesetzeseffekte von der Gesetzeszielsetzung, der Ermittlung von tatsächlichen Problemen in der Rechtspraxis und einem daraus resultierenden legislativen Regelungsbedarf sowie der Analyse tatsächlicher Umstände zur Unterstützung rechtsdogmatischer Auslegungsprozesse. Die Rechtstatsachenforschung unterscheidet sich damit deutlich von der „klassischen“, rein normativ geprägten Rechtswissenschaft. Sie bewegt sich vielmehr an der unmittelbaren Schnittstelle von Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Der von Herrn Dr. Bartlitz entwickelte Forschungsansatz der Digitalen Rechtstatsachenforschung besteht darin, die wissenschaftliche Methode der Rechtstatsachenforschung in das digitale Zeitalter zu überführen. Zu diesem Zweck wird, anders als in der konventionellen, analogen Rechtstatsachenforschung, die Gewinnung und Analyse von Rechtstatsachen unter Einsatz von Arbeitsmethoden der Wirtschaftsinformatik (insb. Robot- und Text-Mining-Algorithmen) durchgeführt.
Mehr Informationen zur Preisverleihung finden Sie auf der Website der Dr. Michael Munkert-Stiftung.
Mehr Informationen zum Forschungsprojekt der Digitalen Rechtstatsachenforschung finden Sie auf der Website des Forschungsprojekts.