Die Personalräte an der FAU
In der ehrenamtlichen Tätigkeit der Personalräte setzen sich die Personalräte für die Rechte und Interessen der Beschäftigten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und der daraus abgeleiteten Aufgaben und Pflichten ein.
Für personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten sind die örtlichen Personalräte Ihr erster Ansprechpartner. Der Gesamtpersonalrat ist für Themen, welche die Belange aller Beschäftigten betreffen, wie Dienstvereinbarungen, Betriebsschließung, Datenschutz, Arbeitsschutz und vieles mehr zuständig.
Ein neuer Infoflyer informiert über die Arbeit und Tätigkeitsfelder der Personalräte der FAU. Diesen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Personalrat der WiSo finden Sie auf der Website.