Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“
Mit der Ausschreibung dieses Stipendienprogramms werden auch 2021 wieder besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen durch ein Stipendium gefördert. Für die aktuelle Ausschreibung können sich qualifizierte Promovendinnen in der Abschlussphase ihrer Promotion, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen für ein Stipendium von bis zu 12 Monaten bewerben. Zudem werden für die Phase nach Einreichung der Habilitation Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gewährt. Außerdem können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen jeder Qualifikationsstufe, die aufgrund von Elternzeit ihr wissenschaftliches Vorhaben unterbrochen haben, für ein Wiedereinstiegsstipendium bewerben. Eine Förderung ist in allen Fächern möglich; es muss keine Unterrepräsentanz von Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dieser Qualifikationsebene verzeichnet sein. Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben.
Die Höhe der Stipendien beträgt monatlich 1.200 Euro für Promovendinnen, 2.200 Euro für Postdoktorandinnen, 2.600 Euro für Habilitandinnen sowie 3.000 Euro für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Höhe des Wiedereinstiegsstipendiums ist von der jeweiligen Qualifikationsstufe abhängig.
Die Teilnahme an einem Vorauswahlgespräch ist zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie bei ernsthaftem Interesse hierfür einen Gesprächstermin bei Frau Dr. Imke Leicht (gender-und-diversity@fau.de). Dieser Termin muss bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist stattgefunden haben.
Das Stipendium muss im Zeitraum zwischen dem 01.06.2021 und dem 01.09.2021 beginnen. Vollständige Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, den 28. Februar 2021 im Referat Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs der FAU (Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Förderung trifft die Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs unter Vorsitz des Vizepräsidenten People. Dieser gehört die Universitätsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied an.
Detaillierte Informationen zu den Förderlinien und -kriterien sowie zum Auswahlverfahren sind auf der Homepage des Büros für Gender und Diversity und in den Richtlinien für die Verwendung der Fördermittel (auf Deutsch und auf Englisch) zu finden.
Förderung von Projekten im Bereich der Genderforschung:
Bis zu 10.000 Euro stehen zudem zur Unterstützung der Organisation von Forschungsprojekten, Tagungen, Symposien, summer schools, etc. im Bereich der Genderforschung zur Verfügung. Die Gelder müssen im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden.
Anträge sind bis zum 15. April 2021 im Büro für Gender und Diversity auf dem Postweg und per E-Mail (gender-und-diversity@fau.de) einzureichen. Antragsberechtigt sind alle hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Professorinnen und Professoren.