Tagungsförderung durch das Büro der Frauenbeauftragten möglich

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Auch dieses Jahr können Wissenschaftlerinnen der Fakultät wieder finanzielle Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen beantragen. Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät möchte dadurch zu einer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen motivieren. Auf Antrag können Zuschüsse für Tagungsgebühren, Reise- und Unterbringungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 800,00 Euro pro Reise gewährt werden.

Informationen zur Beantragung, Abrechnung und zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Website der Frauenbeauftragten.