Gutachten für die Monopolkommission zum Thema „Regionalkomponenten für die EE-Vergütung“ veröffentlicht
Die beiden Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Veronika Grimm, Inhaberin des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie und Prof. Dr. Gregor Zöttl, Inhaber der Professur Volkswirtschaftslehre, insbesondere Industrieökonomik und Energiemärkte, haben ein Gutachten zum Thema „Regionalkomponenten für die EE-Vergütung“ für die Monopolkommission zur Vorbereitung des 77. Sondergutachtens „Energie2017“ erstellt.
Das Gutachten nutzt Modelle die am Energie Campus Nürnberg (EnCN) entwickelt wurden und betrachtet die langfristigen Auswirkungen der Rahmenbedingungen am Strommarkt auf Investitions- und Produktionsanreize in Netz- und Erzeugungskapazitäten. Im Fokus stehen dabei verschiedene Szenarien für den regionalen Zubau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Studie zeigt, dass in einem entsprechend optimierten Energiesystem die Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien stärker in Regionen angesiedelt sind, in denen ein hoher Verbrauch zu erwarten ist. Im Vergleich mit den aktuell avisierten – vornehmlich am Ertrag der Anlagen orientierten – Standorten führt ein solch dezentraler Ausbau zu mehr Kosteneffizienz.
Die Autoren argumentieren, dass eine regional differenzierte Förderung erneuerbarer Energien den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen an weniger ertragreichen, aber lastnahen Standorten ermöglichen kann und gleichzeitig einen zu umfangreichen Ausbau an ertragreichen, aber lastfernen Standorten vermeidet.
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Ihre Gutachten werden veröffentlicht.
In ihrem Sondergutachten „Energie2017“ greift die Monopolkommission die Vorschläge der Studie von Prof. Dr. Grimm und Prof. Dr. Zöttl auf und formuliert entsprechende Empfehlungen zur Anpassung der aktuellen Förderpraxis.