Allgemeine Hochschulwahlen am 27. und 28. Juni 2017

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Am 27. und 28. Juni 2017 ist es wieder so weit: An beiden Tagen finden jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr die allgemeinen Hochschulwahlen an der FAU statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Statusgruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten. Die Studierenden entscheiden mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertritt. Wahlberechtigt sind Studierende sowie Beschäftigte der Universität.

Briefwahlanträge bis spätestens zum 20. Juni 2017 möglich

Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Hierfür muss unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Briefwahlantrags mit eigenhändiger Unterschrift die Übersendung oder Aushändigung der Wahlunterlagen beantragt werden. Der Briefwahlantrag muss bis zum 13. Juni 2017, 16.00 Uhr beim Wahlamt eingehen, wenn die Briefwahlunterlagen zugesendet werden sollen. Der Eingang des Antrags beim Wahlamt bis zum 20. Juni 2017, 16.00 Uhr genügt dagegen, wenn eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen gewünscht ist.

Der ausgefüllte Stimmzettel muss spätestens bis zur Schließung der Wahllokale am letzten Wahltag28. Juni 2017, 15.00 Uhr, vorliegen, damit er gewertet werden kann.

Wahl der Promovierendenvertretung 2017

Parallel zu den allgemeinen Hochschulwahlen findet wieder die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin oder einen Sprecher wählen. Wahlberechtigt sind hier alle Promovierenden, die in dem elektronischen Promovierendenverzeichnis „docDaten“ registriert sind. Die Promovierendenwahl wird als reine Briefwahl durchgeführt, alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt.

Weitere Informationen hierzu finden auf den Seiten des Wahlamts unter www.wahlen.fau.de.