Vorläufige Entwarnung zur Urheberregelung von Lehrmaterial
Mitte Dezember wurde bekannt, dass ab dem 1. Januar 2017 die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Auszügen aus Büchern, Zeitschriften etc. auf StudOn oder ähnlichen Plattformen nicht länger zulässig sein wird. Der Grund dafür: Eine Neuregelung zum Urheberrecht, die vorsieht, dass elektronische Texte nicht mehr pauschal vergütet werden können, sondern einzeln erfasst werden müssen – was die Universitäten finanziell wie organisatorisch benachteiligt hätte.
Nun steht fest, dass die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Texten („Sprachwerken“) in elektronischen Lehr-/Lernplattformen (z. B. StudOn) durch Lehrende aufgrund eines erzielten Verhandlungsergebnisses mit der Verwertungsgesellschaft Wort nunmehr auch über den 1. Januar 2017 hinaus möglich ist. Die Regelung gilt zunächst vorübergehend bis zum 30. September 2017.
Beachten Sie hierzu bitte das Rundschreiben des Vizepräsidenten für Lehre.
Bei Fragen wenden Sie sich zunächst bitte an das StudOn-Team (studon@fau.de). Zum rechtlichen Hintergrund stehen die Juristinnen und Juristen des Referats L 1 der Zentralen Universitätsverwaltung gerne für Rückfragen zur Verfügung (zuv-52a@fau.de).