Ab Januar: Kein urheberrechtlich geschütztes Lehrmaterial mehr auf StudOn
Ab dem 1. Januar 2017 ist die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Auszügen aus Büchern, Zeitschriften etc. auf StudOn oder ähnlichen Plattformen nicht länger zulässig. Der Grund dafür: Eine Neuregelung zum Urheberrecht, die vorsieht, dass elektronische Texte nicht mehr pauschal vergütet werden können, sondern einzeln erfasst werden müssen – was die Universitäten finanziell wie organisatorisch benachteiligt. Die Hochschulrektorenkonferenz sucht nun in den nächsten Monaten nach Alternativen, um die Auswirkungen der veränderten rechtlichen Gegebenheiten für Studierende und Lehrende so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen erhalten Sie auf StudOn.